Das Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Friedhöfe, gibt bekannt, dass die Grabmale nachfolgend aufgeführter Grabstätten auf den kommunalen Friedhöfen 3 Monate nach der öffentlichen Bekanntmachung, gemäß Paragraph 25 Absatz 2 der Friedhofssatzung für die Benutzung der von der Stadt Leipzig verwalteten Friedhöfe vom 15.12.2010, entschädigungslos beräumt werden. Die Regelungen des Sächsischen Denkmalschutzes finden dabei Beachtung.
Südfriedhof
- IV. 3. URab 307 (Nutzungsende: 2040)
- XXII. Rab. 717/718 (Nutzungsende: 2024)
Friedhof Kleinzschocher
- II. 6. Rab. 96 (Nutzungsende: 2026)